Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragliches
Benes Segelschule führt Kurse nach der bei Vertragsabschluss gültigen Kursbeschreibung durch. Die Teilnahme am Unterricht beschränkt sich auf die übliche, in der Kursbeschreibung genannte Kursdauer. Die Kursdauer kann sich aufgrund gruppendynamischer und witterungsbedingter Einflüsse verkürzen oder verlängern. Der Teilnahmevertrag bedarf nicht der Schriftform, er kann sowohl elektronisch über Internet/e-mail als auch mündlich geschlossen werden. 
Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich, der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Benes Segelschule zu Stande.
Die verbindliche Anmeldung muss spätestens am 1. Unterrichtstag erfolgen.

Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform bekannt zu geben.
Rücktritte 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder früher sind kostenfrei, ggf. kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Bei einem Rücktritt bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Gebühr von 50% der Veranstaltungsgebühren erhoben.
Bei einem Rücktritt bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Gebühr von 80% der Veranstaltungsgebühren erhoben.
Ein Rücktritt am Tag des Veranstaltungsbeginns oder während der laufenden Veranstaltung wird mit 100% der Veranstaltungsgebühren berechnet.

Kursgebühr
Die Kurssgebühr ist 14 Tage nach Buchung, bei kurzfristiger Buchung spätestens bei Kursbeginn, fällig. Eine Verhinderung oder ein etwaiger Rücktritt vom Kursus entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung, auch eine teilweise Rückerstattung ist ausgeschlossen. Alle Ansprüche des Bewerbers auf nicht genutzte Segel- und Unterrichtsstunden erlöschen am 01. Januar des auf das Anmeldejahr folgenden Jahres. Die genannten Kursgebühren enthalten weder Prüfungsgebühren noch Lehrmittel, sofern die Kursbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes enthält. 


Haftung
Sollte ein vereinbarter Lehrgang oder eine andere Ausbildungsleistung aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu verantworten hat, nicht zu Stande kommen (z.B. Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, Witterunsbedingungen), so hat er Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren, wenn bei Kursen, die auf eine Prüfung vorbereiten, der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird.

Der Teilnehmer haftet für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden. 

Benes Segelschule ist haftpflichtversichert und haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Benes Segelschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Benes Segelschule beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Benes Segelschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Benes Segelschule beruhen. Die Haftung der Schule umfasst den Rahmen der abgeschlossenen Versicherung. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für persönliches Eigentum des Teilnehmers kann keine Haftung übernommen werden. Die Teilnahme an der praktischen Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt, körperlich und organisch Gesund zu sein und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Auf eventuelle persönliche gesundheitliche Risiken hat er vor Vertragsabschluss hinzuweisen, im Zweifelsfall sollte der Teilnehmer im Vorfeld einen Arzt konsultieren. Für Folgen aus persönlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen haftet Benes Segelschule nicht. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung wird dringend empfohlen.

Schwimmwesten werden den Schülern auf Verlangen kostenlos gestellt. 



Sonstiges
Die Kursunterlagen von Benes Segelschule sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung von Benes Segelschule ist nicht gestattet

Die durch Benes Segelschule beauftragten Ausbilder sind nicht berechtigt, Erklärungen im Namen von Benes Segelschule abzugeben.



Segeltörns / Motorboottörns
Für Törns gelten die Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Segeltörns.

Voraussetzungen in der Person des Törnteilnehmers
Die Segeltörns sind sportliche Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an einem Segeltörn teilzunehmen. Er ist ein sicherer Schwimmer oder wird Benes Segelschule eine andere Mitteilung machen.

Er nimmt an allen Schiffsmanövern und den auf Yachten üblichen Bordarbeiten nach bestem Können teil. Bei schweren Verstößen gegen die seemännischen Gepflogenheiten, die die Sicherheit an Bord gefährden, kann der Skipper den Törnteilnehmer von Bord verweisen.


Haftung
Der Skipper und Benes Segelschule haften, soweit Versicherungen dem Grund und der Höhe nach eintreten. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht; dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Eine Haftung für abhandengekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände der Teilnehmer besteht nicht.


Törndurchführung
Benes Segelschule ist berechtigt, von der Törnbuchung zurückzutreten, wenn dessen Durchführung durch besondere Umstände unmöglich wird. Solche Umstände sind insbesondere die fehlende Einsatzbereitschaft der Segelyacht und das Nichterreichen der Teilnehmerzahl, die zur sicheren Führung der Yacht notwendig ist. Ansprüche gegen Benes Segelschule, die über die Rückzahlung der Törngebühr hinausgehen, sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Benes Segelschule beruhen.

Das vorgesehene Törnprogramm kann von Benes Segelschule oder dem Skipper aus sicherheitsrelevanten Gründen geändert werden. Als Kriterien hierfür kommen Witterungseinflüsse und die Leistungsfähigkeit von Schiff und Crew in Betracht. Hierüber entscheidet der Skipper und / oder Benes Segelschule eigenverantwortlich und selbständig.

Bei vermittelten Segeltörns gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
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